Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der IDENTIC Projects eGbR ("Auftragnehmer") und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

2. Verträge mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.

3. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag.

4. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich in Textform bestätigt.

5. Diese AGB gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Ein Vertrag kommt zustande durch:

3. Automatisierte Online-Tools, Preisschätzungen oder KI-basierte Berechnungen sind unverbindlich und dienen ausschließlich der Erstorientierung.

4. Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

5. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Textform.

2. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer durch rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben.

3. Sämtliche Fristen und Liefertermine ruhen automatisch, solange notwendige Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht vollständig erbracht wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstandenen Mehraufwand gesondert abzurechnen.

4. Change Requests sowie sämtliche Änderungen gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang sind kostenpflichtig und verlängern Fristen entsprechend.

5. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahmeverlangen in Textform wesentliche Mängel rügt.

§ 4 Preise und Zahlung

1. Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Werkverträge werden nach vereinbarten Meilensteinen abgerechnet; Dienstverträge nach tatsächlichem Aufwand.

3. Hosting-, SaaS- oder Wartungsleistungen werden monatlich oder jährlich abgerechnet.

4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.

5. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung über.

§ 5 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei Hosting-, SaaS- oder Wartungsleistungen beschränkt sich die Gewährleistung auf reproduzierbare Fehler.

2. Der Auftragnehmer ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

3. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keine Mängelansprüche.

4. Fehlersuche, die nicht der Gewährleistung dient, wird als Arbeitszeit abgerechnet.

§ 6 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die jeweilige Auftragssumme pro Schadensfall und Vertragsjahr.

3. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

4. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer ausschließlich bis zur Wiederherstellung aus dem letzten ordnungsgemäßen Backup. Eine Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber eigene Sicherungspflichten verletzt hat.

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte

1. Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

3. Wiederverwendbare Frameworks, Module, Templates und Bibliotheken bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

4. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.

5. Für KI-generierte Inhalte gelten die Lizenzbedingungen der eingesetzten Modelle.

6. Der Auftragnehmer darf das Projekt zu Referenzzwecken nutzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 8 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich.

2. Die Pflicht gilt mindestens 5 Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse unbegrenzt.

3. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

1. Werkverträge enden mit Abnahme.

2. Dienstverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist.

3. Hosting- und SaaS-Verträge verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt werden.

4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 10 Subunternehmer

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Ein Widerspruchsrecht besteht nur aus berechtigten, nachweisbaren Sicherheitsgründen.

2. Subunternehmer werden zur Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 11 Datenschutz

1. Beide Parteien halten die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die DSGVO, ein.

2. Bei Auftragsverarbeitung wird ein AVV abgeschlossen.

3. Hosting erfolgt ausschließlich innerhalb der EU.

§ 12 Hosting, Verfügbarkeit und Backups

1. Es besteht keine garantierte Verfügbarkeit, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder höhere Gewalt begründen keine Ansprüche auf Schadensersatz.

3. Backups werden gemäß Vereinbarung erstellt; Wiederherstellungen können kostenpflichtig sein.

§ 13 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Arnsberg.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

2. Nebenabreden bestehen nicht.